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Dokument-ID: 453352
8.1.3 Abwehrender Brandschutz
Geeignete Feuerlöscheinrichtungen
Damit ein Brand möglichst schon im Entstehungsstadium gelöscht werden kann, müssen geeignete Feuerlöscheinrichtungen in der erforderlichen Zahl zur Verfügung stehen. Damit die Löschhilfen im Ernstfall schnell eingesetzt werden können, müssen die Standorte deutlich erkennbar sein; erforderlichenfalls sind Hinweisschilder anzubringen.