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Renate Novak - Josef Kerschhagl - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2 Allgemeine Grundsätze für Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze

Gestaltung der Arbeitsvorgänge

Arbeitsvorgänge sind gem § 60 ASchG so vorzubereiten, zu gestalten und durchzuführen, dass

  • Ein wirksamer Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer erreicht wird
  • Zwangshaltung möglichst vermieden wird und Belastungen durch monotone Arbeitsabläufe, einseitige Belastung, Belastungen durch taktgebundene Arbeiten und Zeitdruck sowie sonstige psychische Belastungen möglichst gering gehalten und ihre gesundheitsschädigenden Auswirkungen abgeschwächt werden
  • Die Arbeit nach Möglichkeit ganz oder teilweise im Sitzen verrichtet werden kann

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