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Dokument-ID: 1031930
3.1 Allgemeines zum Arbeitnehmerschutz im Verkehrswesen
Besonders gefährlicher Wirtschaftssektor
Das Verkehrswesen wird im Bereich des Arbeitnehmerschutzes als besonders gefährlicher Wirtschaftssektor eingestuft, bspw auch in der „Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007 bis 2012“ der Europäischen Union vom 26.02.2007 (6775/07). Zur Verringerung der besonderen Gefahren im Verkehrswesen sind daher zum Schutz der Arbeitnehmer/innen auch entsprechende zusätzliche Schutzmaßnahmen zu treffen.