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9.1 Allgemeines
Für Bauarbeiten in der Nähe von Gewässern bzw über Gewässern ist eine besonders gewissenhafte und wichtige Arbeitsplatzevaluierung (sicherheitstechnische Arbeitsvorbereitung) vorzunehmen. Denn bei Wasserbauarbeiten kommt zusätzlich zu den auf Baustellen „normalerweise“ vorkommenden Gefahren und Anforderungen eine zusätzliche ständige Gefahr, die des Ertrinkens. Daher wird dieses Thema auch als eigener Abschnitt in der Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) behandelt. Der 14. Abschnitt BauV „Wasserbauarbeiten“ fordert in § 106 Abs 1 BauV grundsätzlich, dass bei Arbeiten an, über oder in Gewässern, sofern Ertrinkungsgefahr auftreten kann, nach Möglichkeit des Schwimmens kundige Personen zu beschäftigen sind. Diese Grundvoraussetzung hat für eine mögliche Rettung von Arbeitnehmern/innen enormen Einfluss, da ja die Zeit bis zur Rettung ein wichtiger Faktor ist und ein selbstständiges sich „Über-Wasser-Halten“ eine Rettung wesentlich erleichtert und wahrscheinlicher macht.