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Neu Dokument-ID: 294666

Thomas Manek | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.6.10 Anhörung, Beteiligung, Information und Unterweisung

Vibrationen - Anhörung, Beteiligung, Information und Unterweisung

Anhörung, Beteiligung

Die Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer/innen hat sich zu beziehen auf

  • die Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren,
  • die Maßnahmen Vermeidung oder Minderung der Vibrationsexposition,
  • die Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung (eventuell Antivibrations-Handschuhe).

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