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Neu Dokument-ID: 295988

Walter Rauter - Helmut Brusl | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3.8 Anhörung, Beteiligung, Information und Unterweisung

Künstliche optische Strahlung – Anhörung, Beteiligung, Information und Unterweisung

Bei Überschreitung der Expositionsgrenzwerte oder indirekten Gefahren durch künstliche optische Strahlung sind die Arbeitnehmer/innen über Folgendes zu informieren bzw zu unterweisen:

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