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Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2 Anhörung aller Arbeitnehmer

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitnehmer in allen Fragen betreffend die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz anzuhören (§ 13 Abs 1 ASchG).

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