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Dokument-ID: 452311
4.1 Einführung
Arbeitnehmerschutz – Anhörungs- und Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer/innen
Die einschlägigen EG-Richtlinien sehen Anhörungs- und Beteiligungsrechte für die Arbeitnehmer und/oder Arbeitnehmervertreter vor. Die Rechte der Arbeitnehmer und der Sicherheitsvertrauenspersonen wurden im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz umgesetzt, die Rechte des Betriebsrates im Arbeitsverfassungsgesetz (§ 92a ArbVG).