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Dokument-ID: 1067729
2.8 Arbeiten mit besonderen Gefahren
Arbeiten, die mit besonderen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer verbunden sind, sind insbesondere:
- Arbeiten, bei denen die Gefahr des Absturzes, des Verschüttetwerdens oder des Versinkens besteht, wenn diese Gefahr durch die Art der Tätigkeit, die angewandten Arbeitsverfahren oder die Umgebungsbedingungen auf der Baustelle erhöht wird, wie Arbeiten im Verkehrsbereich oder in der Nähe von Gasleitungen
- Arbeiten, bei denen die Arbeitnehmer gefährlichen Arbeitsstoffen ausgesetzt sind, die entweder eine besondere Gefahr für die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer darstellen oder für die Eignungs- und Folgeuntersuchungen gemäß der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ), BGBl II Nr 27/1997, vorgeschrieben sind
- Arbeiten mit ionisierenden Strahlen, die die Festlegung von Kontroll- oder Überwachungsbereichen gemäß dem Strahlenschutzgesetz, BGBl Nr 227/1969, erfordern
- Arbeiten in der Nähe von Hochspannungsleitungen
- Arbeiten, bei denen die Gefahr des Ertrinkens besteht
- Brunnenbau, unterirdische Erdarbeiten und Tunnelbau
- Arbeiten mit Tauchgeräten
- Arbeiten in Druckkammern
- Arbeiten, bei denen Sprengstoff eingesetzt wird
- Die Errichtung oder der Abbau von schweren Fertigbauelementen