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Dokument-ID: 1031913
9.3 Arbeiten über oder an Flüssen mit starker Strömung (§ 106 Abs 3 BauV)
Besondere Zusatzmaßnahmen sind bei Arbeiten über oder an Flüssen mit starker Strömung und in sonstigen Fällen einer erhöhten Gefährdung, wie bei Arbeiten in der Nähe von überströmten Wehrverschlüssen zu beachten, den dort müssen Schutzmaßnahmen gegen Absturz (unabhängig von der Absturzhöhe (§ 7 Abs 2 Z 2) iSd § 7 getroffen, geeignete (selbstaufblasende) Schwimmwesten getragen werden und Motorboote bereitgestellt sein, die während der Dauer der Arbeiten besetzt sein müssen.