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Adolf Russold | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3 Arbeitnehmerpflichten

Überblick

Das ASchG und die AM-VO richten sich zwar primär an die Arbeitgeber, es sieht aber auch Pflichten für die Arbeitnehmer vor. Die Missachtung der Arbeitnehmerpflichten kann in bestimmten Fällen zu Verwaltungsstrafen gegen die Arbeitnehmer führen. Die Verletzung von Pflichten auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes kann für die Arbeitnehmer aber auch andere Konsequenzen haben, sie kann zB zu einer Entlassung führen, zu einer strafgerichtlichen Verurteilung im Fall eines Unfalles, außerdem zu Schadenersatzansprüchen.

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