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Dokument-ID: 453171
4.5.1 Arbeitnehmerzahl für die Berechnung der Präventionszeit
- Berechnungsgrundlage ist die Arbeitsstätte.
- Auswärtige Arbeitsstellen und Baustellen sind einzurechnen (außer Einrichtung einer gesonderten Baustellenbetreuung).
- Teilzeitbeschäftigte sind nur aliquot zu berücksichtigen.
- In Saisonbetrieben ist auf den vorhersehbaren Jahresdurchschnitt abzustellen.
- Keine Sonderregelung für die Einrechnung von Lehrlingen, Behinderten.