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Neu Dokument-ID: 453171

Renate Novak - Maria Lang - Eva Maria Marat | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.5.1 Arbeitnehmerzahl für die Berechnung der Präventionszeit

  • Berechnungsgrundlage ist die Arbeitsstätte.
  • Auswärtige Arbeitsstellen und Baustellen sind einzurechnen (außer Einrichtung einer gesonderten Baustellenbetreuung).
  • Teilzeitbeschäftigte sind nur aliquot zu berücksichtigen.
  • In Saisonbetrieben ist auf den vorhersehbaren Jahresdurchschnitt abzustellen.
  • Keine Sonderregelung für die Einrechnung von Lehrlingen, Behinderten.

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