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Dokument-ID: 299694
13.6.1 Arbeitsmittel
Sprengarbeiten – Arbeitsmittel
Dem Sprengbefugten sind alle Spreng- und Arbeitsmittel, die zur sicheren Durchführung der Sprengarbeiten notwendig sind, in einwandfreiem Zustand und ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stellen. Da verschiedene Sprengmittelprodukte nur mit eigens dafür zugelassenen Geräten und Hilfsmitteln kombiniert werden dürfen, ist die Verträglichkeit der Produkte miteinander zu überprüfen.