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Neu Dokument-ID: 256748

Christian Schenk - Ernst Piller | Praxiswissen | Fachbeitrag

1 Arbeitsstättenverordnung (AStV)

Hinweis:

Wenn Sie einzelne Bestimmungen der AStV für eine ältere Arbeitsstätte nicht einhalten können, prüfen Sie in einem ersten Schritt, ob für die jeweilige Bestimmung eine Ausnahme nach § 47 AStV in Anspruch genommen werden kann. In diesem Fall muss keine Ausnahme auf Bescheidweg beantragt werden.

Beachten Sie, dass die Bestimmungen der AStV in manchen Teilen und Abschnitten auch in Zusammenhang mit landesrechtlichen Vorschriften gesehen werden müssen – in manchen Bereichen ist die AStV subsidiär („nachrangig“) zu Landesrecht zu verstehen (zB Bestellung von Brandschutzbeauftragten).

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