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4.3 Aufgaben und Pflichten der Arbeitsmediziner
Aufgabengebiete der Arbeitsmediziner sind Gesundheitsschutz, die auf die Arbeitsbedingungen bezogene Gesundheitsförderung und die menschengerechte Arbeitsgestaltung. Arbeitsmediziner sollen auf diesen Gebieten Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertreter beraten und den Arbeitgeber unterstützen. Arbeitsmediziner unterliegen dem Ärztegesetz.