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7.3 Aufgaben
Der Arbeitsschutzausschuss hat wichtige Aufgaben auf dem Gebiet der Information und Koordination in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. Ein gut funktionierender Arbeitsschutzausschuss bewirkt für die Arbeitgeber/innen bzw für die Führungskräfte eine wesentliche Unterstützung und Erleichterung bei der Erfüllung ihrer Informations-, Beteiligungs- und Koordinationspflichten.