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6.1 Aufzeichnungspflichten
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und die auf Grundlage des ASchG erlassenen Verordnungen enthalten eine Reihe von Dokumentationspflichten.
Gegenstand | Hinweise |
Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (§ 5 ASchG, DOK-VO) | Dokumentvorlagen auf www.eval.at |
Nachweis über die Unterweisung der Arbeitnehmer (§ 14 ASchG sowie weiterführende Bestimmungen in den VO zum ASchG) | Für Unterweisung an Arbeitsmitteln gilt zB § 14 ASchG plus § 5 AM-VO |
Aufzeichnungen über Arbeitsunfälle (§ 16 ASchG) mit Arbeitsausfall von über drei Tagen oder bei tödlichen Arbeitsunfällen | Meldepflicht an zuständigen Träger der UV nach § 363 ASVG |
Führen eines Brandschutzbuches (§ 45 Abs 3 AStV) | Vom Brandschutzbeauftragten |
Prüfbefund, Prüfplan im Fall von prüfpflichtigen Arbeitsmitteln (§ 37 Abs 5 und 6 ASchG, §§ 6–11 AM-VO) | Es gibt Abnahmeprüfungen, wiederkehrende Prüfungen, Prüfung nach besonderen Ereignissen, Prüfung nach (Neu)Aufstellung |
Wartungsbuch für Arbeitsmittel (§ 38 Abs 2 ASchG, § 16 Abs 4 AM-VO) | Für bestimmte, in § 8 Abs 1 angeführte Arbeitsmittel zu führen |
Arbeitsstoffe: Verzeichnis der exponierten Arbeitnehmer (§ 47 ASchG) | Bei krebserzeugenden, erbgutverändernden, fortpflanzungsgefährdenden oder biologischen Arbeitsstoffen der Gruppe 3 oder 4 |
Messungen von Arbeitsstoffen, für die ein MAK- oder TRK-Wert festgelegt ist – Dokumentation (§ 31 Abs 3 GKV 2021) | Messbestimmungen: §§ 28–32 (5. Abschnitt) GKV 2021 |
Messungen der Asbestkonzentration (§ 24 GKV 2021) | Für die Messungen gilt der 5. Abschnitt der GKV 2021 |
Erstellung eines Arbeitsplans bei Asbestarbeiten (§ 23 GKV 2021) | Teil der Dokumentation nach § 5 ASchG und DOK-VO |
Absaug- oder mechanische Lüftungsanlagen zur Abführung gesundheitsgefährdender Arbeitsstoffe – Prüfungen und Dokumentation (§ 32 GKV 2021) | Gilt nicht für Industriestaubsauger, die nur für Abreinigung verwendet werden |
Aufzeichnungen über Eignungs- und Folgenuntersuchungen (§ 58 Abs 4 ASchG) nach der VGÜ | Auf Verlangen Kopie an Arbeitnehmer |
Verzeichnis der lärmexponierten Arbeitnehmer (§ 65 Abs 4 ASchG, § 14 Abs 5 VOLV) | Arbeitnehmer müssen Zugang zu ihren Ergebnissen haben |
Bewertungen und Messungen bei Lärm und Vibrationen (Dokumentation), Maßnahmenprogramm (§ 6 Abs 3 Z 4, § 9 Abs 3 VOLV) | Teil der Dokumentation nach § 5 ASchG und DOK-VO |
Präventivfachkräfte: Aufzeichnungen über Einsatzzeit und Tätigkeiten (§ 84 Abs 1 ASchG) | Einsichtnahme durch die Arbeitsinspektion möglich |
Explosionsschutzdokument (§ 5 VEXAT) | Teil der Dokumentation nach § 5 ASchG und DOK-VO |
Sprengplan, Sprengschema für Sprengarbeiten (§ 5 SprengV) | Spezielle Evaluierung bei Sprengarbeiten |
Gasschutzdokument bei Bohr- oder Behandlungsarbeiten, schriftliches Arbeitsfreigabesystem, Prüfplan, Prüfbefund, Wartungsplan für Bohr- und Behandlungsanlagen (§§ 5, 6, 10, 13 BohrarbV) | Nach § 14 Abs 5 ASchG sind schriftliche Anweisungen zu erstellen |