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Dokument-ID: 452273
2.5 Auswahl, Qualifikation, Wirkungsbereich, Vorsitzende
Auswahl
Bei der Auswahl der Sicherheitsvertrauenspersonen ist gem § 4 Abs 1 SVP-VO zu achten auf:
- eine angemessene Vertretung der betrieblichen Bereiche (zB Produktion und Verwaltung) – es ist zB nicht sinnvoll, wenn alle für einen größeren Produktionsbetrieb bestellten Sicherheitsvertrauenspersonen im Bereich der Verwaltung arbeiten;
- eine angemessene Vertretung der regionalen Bereiche (zB Filialen) – bei Betrieben mit Niederlassungen in allen Bundesländern kann es – aus Gründen der Akzeptanz bei der Belegschaft, aber auch aus Kostengründen – nicht sinnvoll sein, wenn alle bestellten Sicherheitsvertrauenspersonen in derselben Filiale arbeiten;
- eine dem Beschäftigtenstand entsprechende Vertretung von Frauen und Männern,
- eine entsprechende Betreuung aller Schichten bei Schichtarbeit.