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4.2 Baustelleneinrichtung
Als Baustelleneinrichtung bezeichnet man alle für die Errichtung einer baulichen Anlage erforderlichen Maßnahmen, wie Baustromanschluss und -verteilung, Baustoffe, Geräte und Maschinen, Baucontainer (ua Aufenthaltscontainer, Lagercontainer, Sanitätscontainer) und weitere Vorgaben, um einen sicheren Ablauf des Baugeschehens zu gewährleisten. Dazu ist es jedenfalls wichtig, schon in der Arbeitsvorbereitung entsprechende Lagerflächen sowie Aufstellungsorte zu definieren und insbesondere auf Verkehrswege und deren Beleuchtung für die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu achten.