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10.5.2 Behörde (BMWA – Sektion Arbeitsrecht und Arbeitsinspektion, Zentral-Arbeitsinspektorat)
Die Sektion III Arbeitsrecht und Arbeitsinspektion befindet sich ebenfalls im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.
Das Zentral-Arbeitsinspektorat in der Sektion III ist für den österreichischen Leitfaden für SGMS zur Auswahl und zum Einsatz von Sicherheits- und Gesundheitsmanagementsystemen in Betrieben (Ö-SGMS) verantwortlich, der in Kooperation mit der AUVA, den Sozialpartnern und dem Österreichischen Netzwerk für betriebliche Gesundheitsförderung ausgearbeitet wurde. Dieser Leitfaden entspricht dem ILO-OSH 2001 und der europäischen Leitlinie zur Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Alle SGM-Systeme, die in Österreich angewendet werden (Anmerkung: ganz besonders die zertifizierbaren SGM-Systeme) sollen den Anforderungen des konsensual erstellten Ö-SGMS Rechnung tragen.