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Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.4.1 Beiziehung

Die Sicherheitsfachkraft soll den Arbeitgeber auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung beraten und bei der Erfüllung seiner Pflichten unterstützen (§ 76 Abs 1 ASchG).

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