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Dokument-ID: 453173
4.5.2 Berechnung der Präventionszeit der ArbeitsmedizinerInnen
Die jährliche Präventionszeit beträgt pro ArbeitnehmerIn
- 1,2 Stunden: an Büroarbeitsplätzen, an Arbeitsplätzen mit Büroarbeitsplätzen vergleichbaren Gefährdungen und Belastungen (zB geringe körperliche Belastung)
- 1,5 Stunden: an sonstige Arbeitsplätzen.
- Zuschlag um je 0,5 Stunden: Für jede/n ArbeitnehmerIn, der/die mindestens 50-mal im Kalenderjahr Nachtarbeit leistet.