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Dokument-ID: 299904
13.8 Besondere Sprengarbeiten
Besondere Sprengarbeiten – Qualifikationserfordernisse
Sprengbefugte müssen für die selbstständige Durchführung von besonderen Sprengarbeiten neben den allgemeinen Fachkenntnissen noch spezielle – auf das Sprengverfahren abgestimmte – Qualifikationen erwerben und ausreichende Erfahrung auf dem Gebiet der Sprengtechnik besitzen.