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Renate Novak - Maria Lang - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3 Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen ohne Betriebsrat

Zu beachten

Hinweise

Bestellung ab elf Arbeitnehmern (regelmäßig beschäftigt)

Arbeitnehmerbegriff

Ab 51 Arbeitnehmern: Strafbarkeit bei Nichtbestellung

§ 130 Abs 1 Z 12 ASchG

Mindestanzahl entsprechend Arbeitnehmerzahl der Arbeitsstätte

 

Arbeitnehmer auf Baustellen einrechnen, Arbeitnehmer auf auswärtigen Arbeitsstellen einrechnen

 

Gesonderte Bestellung für Baustellen ist zulässig

nicht sinnvoll bei kurzfristigen Baustellen

Frist für Bestellung und Nachbesetzung: acht Wochen

Saisonbetriebe: drei Monate

Funktionsdauer: vier Jahre

gilt bei Bestellung nach dem 01.01.1995

Persönliche und fachliche Voraussetzungen, Ausbildung notwendig

 

Vor der Bestellung: Arbeitnehmer schriftlich informieren über beabsichtigte Bestellung

wegen Einspruchsrecht

Bestellung unzulässig bei schriftlichem Einspruch von mindestens einem Drittel der Arbeitnehmer

Frist 4 Wochen ab Information

Aufteilung des Wirkungsbereiches nur mit Zustimmung der Arbeitnehmer und der SVP

 

Bestellung von Vorsitzenden bleibt den SVP überlassen

 

Sicherheitsvertrauenspersonen sind dem Arbeitsinspektorat zu melden

die Meldung ist an die Arbeiterkammer weiterzuleiten

Vorzeitige Abberufung: auf Verlangen von mindestens einem Drittel der Arbeitnehmer

 

Befugnisse

 

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