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11 Bildschirmarbeit
Einführung
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz in Österreich stellt den Menschen und die Ergonomie im modernen Büro in den Mittelpunkt. Ergonomie im Büro wird dadurch zur Notwendigkeit, denn „Arbeitgeber sind verpflichtet, Bildschirmarbeitsplätze ergonomisch zu gestalten“ (§ 67 Abs 2 ASchG). Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Arbeitsplatzevaluierung (Ermittlung und Beurteilung der Gefahren) und zur Festlegung von (Verbesserungs)maßnahmen (§§ 4, 68 ASchG) sowie zur Dokumentation dieser Aktivitäten in den so genannten Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten (§ 5 ASchG) gilt auch für Bildschirmarbeitsplätze. Neben der Prüfung der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen sind hierbei insbesondere auch körperliche und psychische Belastungen zu ermitteln und zu beurteilen.