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Neu Dokument-ID: 452814

Patricia Jenner - Ernst Piller | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2 Bodenfläche

Folgende Mindestbodenfläche ist für Arbeitsräume erforderlich:

  • 8 m² für einen Arbeitnehmer,
  • 5 m² für jeden weiteren Arbeitnehmer.
  • Davon mindestens 2 m² zusammenhängende freie Bodenfläche pro Arbeitnehmer, direkt oder möglichst nahe beim Arbeitsplatz.
  • Bereits vor dem 1. Jänner 1999 genutzte Arbeitsräume dürfen bis zu ihrer Erneuerung weiter verwendet werden, auch wenn sie eine zu geringe Gesamtbodenfläche aufweisen.
  • Die unverstellte freie Bodenfläche dient als Bewegungsraum und soll sich unmittelbar beim Arbeitsplatz befinden. Es kann sich dabei gleichzeitig um einen Verkehrsweg handeln.

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