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Dokument-ID: 452814
5.2 Bodenfläche
Folgende Mindestbodenfläche ist für Arbeitsräume erforderlich:
- 8 m² für einen Arbeitnehmer,
- 5 m² für jeden weiteren Arbeitnehmer.
- Davon mindestens 2 m² zusammenhängende freie Bodenfläche pro Arbeitnehmer, direkt oder möglichst nahe beim Arbeitsplatz.
- Bereits vor dem 1. Jänner 1999 genutzte Arbeitsräume dürfen bis zu ihrer Erneuerung weiter verwendet werden, auch wenn sie eine zu geringe Gesamtbodenfläche aufweisen.
- Die unverstellte freie Bodenfläche dient als Bewegungsraum und soll sich unmittelbar beim Arbeitsplatz befinden. Es kann sich dabei gleichzeitig um einen Verkehrsweg handeln.