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Regina Holleis | Praxiswissen | Fachbeitrag

14 Bohrarbeiten

Bei Arbeiten zur Gewinnung von Erdöl und Erdgas waren bis 31. Dezember 2004 die gesetzlichen Bestimmungen der Erdöl-Bergpolizeiverordnung (BGBl Nr 278/1937) zu beachten. Mit der seit 25. Mai 2005 in Kraft getretenen Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen bei der Durchführung von Bohr- und Behandlungsarbeiten (Bohrarbeitenverordnung BohrarbV – BGBl II Nr 140/2005) wurden die Bestimmungen der EU-Richtlinie 92/91/EWG (ABl Nr L 348 vom 28.11.1992) umgesetzt. Diese Richtlinie des Europäischen Rates enthält die Mindestvorschriften, welche zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutz in Betrieben, in denen Mineralien durch Bohrungen gewonnen werden, beitragen soll. Mit dem Inkrafttreten der Bohrarbeitenverordnung traten die für den Kohlenwasserstoffbergbau geltenden Bestimmungen der Allgemeinen Bergpolizeiverordnung (BGBl Nr 114/1959) außer Kraft.

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