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Dokument-ID: 972237
6.4 CE-Kennzeichnung von Gerüsten und Gerüstzulassung
Das Anbringen einer CE-Kennzeichnung auf Produkten ist in Richtlinien der Europäischen Union zur Harmonisierung der Vermarktung von Produkten zwingend vorgeschrieben. Mit der Anbringung der CE-Kennzeichnung wird erklärt, dass das Produkt allen anzuwendenden Vorschriften der Europäischen Union entspricht und die entsprechenden Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurden. Richtlinien für die eine CE-Kennzeichnung erforderlich sind zB die Bauprodukte Richtlinie, Richtlinien zu Druckgeräte oder die Niederspannungsrichtlinie.