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Dokument-ID: 690924
3.3.2 Die Risikobeurteilung
Grundlage für die Risikobeurteilung ist die Einschätzung des Risikos, das ist die im konkreten Fall vorhandene Wahrscheinlichkeit, dass ein bestimmter Schaden eintritt, und das zu erwartende Schadensausmaß. Hierfür werden in vielen Fällen Erfahrungswerte und statistische Daten herangezogen. Wo immer möglich, ist das Risiko durch Messungen und objektivierbare Daten zu quantifizieren. Dies wird zB in den Bereichen Lärm oder gefährliche Arbeitsstoffe möglich sein.