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Dokument-ID: 452675
3.3.3 Dokumentation
Eine ordnungsgemäße Dokumentation der Tätigkeit ist – auch im Interesse der Sicherheitsfachkraft – unerlässlich, sie dient als Tätigkeitsnachweis gegenüber dem Arbeitgeber bzw Auftraggeber, Nachweis der Aufgabenerfüllung gegenüber den Kontrollbehörden, Grundlage für die Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss, Grundlage für Vorschläge und Berichte der Sicherheitsfachkraft, Entlastung der Sicherheitsfachkraft im Falle eines Unfalles usw