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Dokument-ID: 453119
4.3.3 Dokumentation
Die Dokumentation liegt auch im Interesse der Arbeitsmediziner. Zu dokumentieren sind die tatsächlich geleistete Einsatzzeit, die durchgeführten Tätigkeiten und deren Ergebnisse. Als Anhaltspunkt für die Erfassung der Tätigkeiten kann die Liste der in die Präventionszeit einrechenbaren Tätigkeiten dienen (§ 82 ASchG).