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Dokument-ID: 304473
3.7.6 Durchführung der Mutterschutzevaluierung
Mutterschutzevaluierung – Durchführung
Arbeitgeber können die umfassende Ermittlung der Gefahren selbst vornehmen, wenn sie über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen. Bei Fehlen derselben sind geeignete Fachleute, wie Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner, beizuziehen oder mit der Durchführung zu beauftragen. Die spezielle Mutterschutzevaluierung kann auch durch Beauftragung eines arbeitsmedizinischen Zentrums ausgelagert werden.