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2.1.1 Ziele der Gesundheitsüberwachung
Die Überwachung der Gesundheit während der Arbeit bedeutet die Schaffung eines Systems, das das Ziel hat, dem Auftreten einer Krankheit, die mit der Arbeit in Verbindung stehen könnte, vorzubeugen (Berufskrankheit oder arbeitsbedingte Erkrankung). Dabei soll das System so ausgelegt sein, dass es so früh wie nur möglich die Beeinträchtigung der Gesundheit erkennen lässt, um einen Ausbruch oder die Fortentwicklung einer Erkrankung zu verhindern. Trotz aller Maßnahmen des technischen Arbeitnehmerschutzes und trotz des Einsatzes persönlicher Schutzausrüstungen kann es unter den Bedingungen der Praxis zu einer Gefährdung durch biologische, chemische oder physikalische Einwirkungen kommen. In der Konzeption der Grenzwertefindung finden sich Schutzzielhinweise, wonach die Grenzwertefindung die individuellen Gegebenheiten (zB Expositionsbedingungen durch Hautresorption, Kombinationswirkungen durch Mehrfacheinwirkungen, tatsächliche Expositionszeiten, Arbeitsschwere, Dispositionen oder genetische Empfindlichkeiten) nicht ausreichend zu berücksichtigen vermag und wissenschaftliche Erkenntnisse, die für die Grenzwertefindung herangezogen werden, einer Fortentwicklung unterliegen, so dass explizit die Entstehung einer Berufskrankheit oder sonstigen arbeitsbedingten Erkrankung nicht sicher ausgeschlossen werden kann.