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Dokument-ID: 452211
2.1 Einführung
Sicherheitsvertrauenspersonen – Einführung
Mitwirkungsrechte
In zahlreichen Bestimmungen der einschlägigen EG-Richtlinien sind Informations- und Mitwirkungsrechte vorgesehen. Diese Rechte stehen den Arbeitnehmervertretern und/oder den Arbeitnehmern zu. Wenn keine Arbeitnehmervertreter existieren, sind nach den Richtlinien jedenfalls alle Arbeitnehmer zu informieren und zu beteiligen.