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Dokument-ID: 453434
7.1 Einrichtung
Das ANS-RG hat den Arbeitsschutzausschuss und den zentralen Arbeitsschutzausschuss nach ASchG mit 1. Jänner 2002 neu und abschließend ähnlich dem Sicherheitsausschuss des „alten“ ANSchG geregelt. Eine Durchführungsverordnung ist nicht mehr vorgesehen.