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Ernst Piller | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.2 Erläuterungen zur HBV 2009

Die Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 (HBV 2009) ist eine Verordnung zur GewO 1994 und enthält keine Arbeitnehmerschutzbestimmungen. Die HBV 2009 gilt für überwachungspflichtige Hebeanlagen, das sind kraftbetriebene Hebezeuge wie Aufzüge und Fahrtreppen und Fahrsteige, wenn diese mit einem Gebäude fest verbunden sind und festgelegte Ebenen bedienen (§ 1 Abs 3 HBV 2009). Die Kontrolle der Einhaltung der HBV 2009 fällt nicht in die Zuständigkeit der Arbeitsinspektion, weil es sich bei der HBV 2009 um eine rein gewerberechtliche Vorschrift handelt.

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