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Dokument-ID: 282650
15.3 Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen im Tagbau
Wie bei vielen nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) erlassenen Verordnungen stellt die Evaluierung auch bei der TAV ein Kernthema dar, das zentral erörtert werden soll. Sie nimmt Arbeitgeber/innen in die Pflicht, bestehende Gefährdungen aufzuzeigen und wirksame Maßnahmen festzulegen, um diesen entgegen wirken zu können.