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Dokument-ID: 294608
5.6.9 Ermittlung und Beurteilung
Vibrationen – Ermittlung und Beurteilung
Ist-Zustand
Ausgehend vom Ist-Zustand ist Bedacht zu nehmen auf (§ 7 Abs 3 VOLV):
- die Gestaltung und Auslegung der Arbeitsstätten, Räume, Arbeitsplätze und Arbeitsverfahren, wie bauliche Trennung von stark belasteten Bereichen bei Ganzkörper-Vibrationen,
- die Verfügbarkeit alternativer Arbeitsmittel oder Ausrüstungen und die Möglichkeit technischer Maßnahmen zur Vibrationsminderung,
- die Möglichkeit, Arbeitsmittel so aufzustellen und Arbeitsvorgänge so durchzuführen, dass das Ausmaß der Exposition insbesondere für Arbeitnehmer/innen, die nicht an diesen Arbeitsmitteln oder bei diesen Arbeitsvorgängen tätig sind, verringert wird,
- die Möglichkeit, Verbindungen zwischen Arbeitsmitteln oder sonstigen Einrichtungen schwingungsdämpfend zu gestalten.