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Walter Rauter - Helmut Brusl | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3.7 Ermittlung und Beurteilung

Künstliche optische Strahlung – Ermittlung und Beurteilungen

Bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren durch optische Strahlung sind ua folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Ausmaß, Spektrum und Dauer der Exposition
  • Ergebnisse von Bewertungen und Messungen
  • Informationen auf Grundlage der Gesundheitsüberwachung
  • Wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Angaben der Hersteller/innen oder der In-Verkehr-Bringer/innen (Bedienungsanleitung); dazu zählen die Einteilung von Lampen in Risikogruppen (RG) nach ÖVE/ÖNORM EN 62471 und die Angabe der Laserklasse nach ÖVE/ÖNORM EN 60825-1
  • Fotosensibilisierende chemische Stoffe
  • Die Entstehung von gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen oder explosionsfähigen Atmosphären
  • Auswirkungen auf besonders gefährdete Arbeitnehmer/innen
  • Indirekte Auswirkungen, wie zB durch Blendung, Brand- und Explosionsgefahr
  • Gefahren bei Wartung, Instandhaltung, Störungsbehebung und Justierarbeiten
  • Eine Exposition gegenüber mehreren Quellen

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