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Dokument-ID: 295984
5.3.7 Ermittlung und Beurteilung
Künstliche optische Strahlung – Ermittlung und Beurteilungen
Bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren durch optische Strahlung sind ua folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Ausmaß, Spektrum und Dauer der Exposition
- Ergebnisse von Bewertungen und Messungen
- Informationen auf Grundlage der Gesundheitsüberwachung
- Wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Angaben der Hersteller/innen oder der In-Verkehr-Bringer/innen (Bedienungsanleitung); dazu zählen die Einteilung von Lampen in Risikogruppen (RG) nach ÖVE/ÖNORM EN 62471 und die Angabe der Laserklasse nach ÖVE/ÖNORM EN 60825-1
- Fotosensibilisierende chemische Stoffe
- Die Entstehung von gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen oder explosionsfähigen Atmosphären
- Auswirkungen auf besonders gefährdete Arbeitnehmer/innen
- Indirekte Auswirkungen, wie zB durch Blendung, Brand- und Explosionsgefahr
- Gefahren bei Wartung, Instandhaltung, Störungsbehebung und Justierarbeiten
- Eine Exposition gegenüber mehreren Quellen