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1.2 Europäisches Chemikalienrecht
In den Jahren seit 2006 wurde das europäische Chemikalienrecht umfassend geändert. Man kann in diesem Fall tatsächlich sagen, dass kein Stein auf dem anderen geblieben ist. Die beiden wesentlichsten Gesetzesmaterien in diesem Zusammenhang sind zwei EU-Verordnungen: die REACH-Verordnung (Nr 1907/2006) und die CLP-Verordnung (Nr 1272/2008). Beide Verordnungen sind EU-Verordnungen, die somit unmittelbar in allen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes gelten, also auch in Österreich. Beide Verordnungen sollen positive Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen und auf die Umwelt haben und haben auch weitreichende Auswirkungen auf andere, nachgelagerte Gesetzesmaterien, wie zB den ArbeitnehmerInnenschutz.