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Dokument-ID: 453068
3.8.2 Fachausbildung der SFK
SFK-VO
Die Fachausbildung zur Sicherheitsfachkraft ist in Österreich branchenunabhängig und wird von Ausbildungseinrichtungen durchgeführt, die eine bescheidmäßige Anerkennung ihrer SFK-Ausbildung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz erwirken müssen. Rechtsgrundlage ist die SFK-VO, die die Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte regelt. Sie ist am 1. Juni 1995 in Kraft getreten. Die Verordnung wurde mit BGBl II Nr 13/2007 hinsichtlich der Anerkennung ausländischer Ausbildungen novelliert.