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Renate Novak - Josef Kerschhagl - Maria Lang - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1 Fachkenntnisse – gesetzliche Anforderungen

Fachkentnisse – Einsatz, Eignung und Aufsicht der Arbeitnehmer/innen

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) legt allgemeine Grundsätze über den Einsatz und die Eignung der Arbeitnehmer und die Aufsicht fest:

  • Bei der Übertragung von Aufgaben ist auf die Qualifikation der Arbeitnehmer Rücksicht zu nehmen.
  • Arbeitnehmer dürfen nur für Arbeiten eingesetzt werden, für die sie geeignet sind.
  • Die Arbeitnehmer sind ausreichend zu unterweisen.
  • Eine geeignete Person muss auf die Einhaltung der Schutzmaßnahmen achten (Aufsicht).

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