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FORUM Media (red) - Eva Maria Marat | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3 Feststellung der gesundheitlichen Eignung

Über die gesundheitliche Eignung entscheidet bei Eignungsuntersuchungen und (verpflichtenden) Folgeuntersuchungen das Arbeitsinspektorat auf Grundlage des ärztlichen Untersuchungsergebnisses mit Bescheid.

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