© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 299786

Regina Holleis | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.6.6 Funde

Sprengarbeiten – Funde

Werden Sprengmittel gefunden, so ist unverzüglich der Sprengbefugte oder Arbeitgeber zu informieren. Auf keinen Fall dürfen die gefundenen Sprengmittel berührt werden, nach Möglichkeit soll die Fundstelle auch nicht unbeaufsichtigt gelassen werden, bis der Sprengbefugte eintrifft und die weiteren Schritte (zB Beseitigung des Versagers oder Vernichtung, wenn es sich um unbrauchbare Sprengmittel handelt) veranlasst.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Das ASchG in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop