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Dokument-ID: 299709
13.6.2 Gefahrenbereich
Sprengarbeiten – Gefahrenbereich
Sprengungen sollten grundsätzlich zu festgesetzten Sprengzeiten abgetan werden. Ein günstiger Zeitpunkt wäre der Beginn der Pausen oder zu Schichtende, da bei der Sprengstelle nur die zur Sprengung erforderlichen ArbeitnehmerInnen anwesend sein dürfen.