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Dokument-ID: 282728
15.3.2 Geogene Gefahren
In der Ermittlung der Gefährdungen sind geologische, hydrogeologische und geotechnische Gegebenheiten des Tagbaues und seines Umfeldes zu betrachten.
Die Beurteilung der Risken muss jedenfalls Aussagen zum Vorhandensein, der Eintrittswahrscheinlichkeit, Ausmaß und Auswirkungen von möglichen Versagensereignissen und Böschungsbrüchen sowie weiteren Georisiken, wie Vermurungen oder Hochwasser beinhalten.