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Robert Piringer | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.5.7 Gerichte/Arbeitsrecht

Sicherheits- und Gesundheitsmanagement – Bedeutung eines SGMS vor Gericht und im Arbeitsrecht

Für die Einhaltung der Vorschriften aus dem ArbeitnehmerInnenschutz ist primär der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin verantwortlich.

Durch die Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems kann der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin bei Gericht die eigene Verantwortlichkeit bei Verletzung von ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften minimieren.

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