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3.1.2 Gesetzliche Grundlagen zu arbeitsbedingten Muskel-Skelett-Erkrankungen
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz gibt vor, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen. Dementsprechend müssen Arbeitgeber Maßnahmen treffen, die zum Schutz des Lebens, der Gesundheit sowie der Integrität und Würde erforderlich sind. Dies beinhaltet weiter, Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Gefahren sowie Maßnahmen zur Information und Unterweisung zu setzen sowie die Bereitstellung einer geeigneten Organisation und der erforderlichen Mittel (§ 3 ASchG).