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Thomas Manek | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.6.5 Gesetzliches – Überblick

Vibrationen – Gesetzliche Lage

Neben dem § 66 Abs 1 und 3 ASchG regelt die Verordnung Lärm und Vibrationen – VOLV, BGBl II Nr 22/2006 den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Gefährdung durch Vibrationen. Durch diese Verordnung wird folgender den Vibrationen betreffender Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt:

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